Befreiung Elternentgelte

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal und der Gemeinde Münchhausen haben in ihren Sitzungen beschlossen, Eltern von der Zahlung der Elternentgelte für die Zeit des Lockdowns ab dem 04.01.2021 zu befreien, wenn Eltern der Bitte der Landesregierung nachkommen und das Betreuungsangebot für das Kind in den Einrichtungen des Vereins Kinder sind unsere Zukunft im jeweiligen Monat nicht in Anspruch nehmen. Es wird keine tageweise Befreiung erfolgen, sondern nur eine Befreiung, wenn das Kind in dem jeweiligen Monat, ganz oder zur Hälfte, nicht in der Einrichtung betreut wird.
Auch der Kreisausschuss des Landkreises hat die Freistellung der Elternentgelte der Schulbetreuung genehmigt. Für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 werden keine Elternentgelte erhoben. Vom 11.Januar bis zum 22.Februar 2021 erfolgt eine wochenweise Abrechnung. Hat ein Kind in einer Kalender Woche die Betreuung an mindestens einem Tag genutzt, wird die jeweilige Woche berechnet.
Die Gutschriften für die Betreuungsentgelte erfolgen mit der Abrechnung „April 2021“. Die Essensentgelte für Januar wurden bereits mit der Abrechnung März verrechnet.
Eine schriftliche Mitteilung erfolgt nicht.
Die genutzten Essen im Februar wurden bisher für alle erlassen, eine Einzelabrechnung erfolgt nachträglich im Mai.