06.08.2020

Zutritt in die Kindertagesstätte

Bis Ende Oktober möchten wir die Regelung beibehalten, dass die Kinder dem Erziehungspersonal der jeweiligen Einrichtung an der Haustür übergeben werden.

Solange die Regelbetreuung unter Pandemiebedingung erfolgt , können täglich neue Vorgaben gemacht werden. Kinder brauchen gleichbleibende Rituale in ihrem Tagesablauf. Ein ständiger Wechsel bei der Übergabe ist u. E. nach nicht förderlich.

Ist ein Betreten der Einrichtung zwingend erforderlich, muss ein Mundschutz getragen werden. Abstände sind einzuhalten.

Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen die geltenden gesetzlichen Regelungen beachten.

Bei der Übergabe der Kinder bzw dem Zutritt in die Einrichtung wird bestätigt, dass die Person, die die Einrichtung betritt, alle vom Gesetzgeber erforderlichen Vorgaben erfüllt.

Generell gehören kranke Kinder nicht in die Kindertatagesstätte.

Krankheitanszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) müssen Kinder auf jeden Fall zu Hause bleiben. Kinder dürfen nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn sie oder ein Angehöriger des gleichen Hausstands Krankheitssymptome aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind.

Ein zuvor erkranktes Kind darf die Betreuung unter folgenden Voraussetzungen wieder besuchen:

Das Kind ist seit mind. 48 Stunden symptomfrei

UND

Niemand im gleichen Haushalt ist SARS-CoV-2 positiv getestet oder unter Quarantäne.