Elternbeirat
Aus jeder Gruppe einer Kindertagesstätten- und Krippeneinrichtung werden jährlich zwei Elternvertreter von den Eltern gewählt.
Aus jeder Gruppe einer Kindertagesstätten- und Krippeneinrichtung werden jährlich zwei Elternvertreter von den Eltern gewählt.
Aus jeder Gruppe einer Kindertagesstätten- und Krippeneinrichtung werden in jedem Kindertagesstättenjahr zwei Elternvertreter von den Eltern gewählt. Jeweils ein Mitglied aus dem Elternbeirat einer Einrichtung wird in den Gesamtelternbeirat entsandt, der ein Anhörungsrecht bei Veränderungen in der Kindertagesstätte hat.
Der Elternbeirat hat eine beratende Funktion. Er soll Anlaufstelle für die Eltern sein, die Probleme, Vorschläge oder andere Themen in die Elternbeiratsitzung einbringen möchten sein. Er ist Bindeglied zwischen den Eltern und den Beschäftigten der Einrichtung und des Vereins.